Natur

Freiflächen-Photovoltaik und Naturschutz – kein Widerspruch, aber klare Grenzen

Die Naturschutzinitiative e. V. (NI) warnt seit Langem davor, dass großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV) zunehmend zur Bedrohung für wertvolle Landschaften und Artenvielfalt werden. Solarenergie ist ein wichtiger Baustein der Energiewende – sie muss jedoch auf Dächer, Verkehrsflächen und bereits versiegelte Standorte, nicht in artenreiche Offenlandschaften. ( Vgl. https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/photovoltaik-gehoert-aufs-dach-nicht-aufs-land/)

Die Planer und Befürworter großflächiger PV-Anlagen – häufig kommunale Träger oder städtische Unternehmen – argumentieren mit Klimaschutz und Energieautarkie. Doch solche Projekte können den Natur- und Landschaftsschutz massiv beeinträchtigen, wenn sie in ökologisch wertvolle Gebiete fallen.

Schutz von Lebensräumen und Artenvielfalt

Besonders extensiv genutztes, artenreiches Grünland ist Rückzugsraum für gefährdete Tierarten wie Feldlerche, Rebhuhn, Schmetterlinge und viele Insekten.

Der Bau großflächiger Solarparks verändert diese Habitate durch Beschattung, Verdichtung, Zäune und den Wegfall traditioneller Bewirtschaftung. (Vgl. https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/keine-freiflaechenphotovoltaik-im-artenreichen-gruenland-und-landschaftsschutzgebiet/)

Die NI betont, dass Landschafts- und Naturparks besondere Verantwortung tragen. Diese Gebiete sollen nicht industriell überprägt, sondern als Lebens- und Erholungsräume erhalten bleiben.

Ein Beispiel ist der Naturpark Reinhardswald (wozu auch das Gebiet Spannhaken zählt), dessen Vereinssatzung ausdrücklich festhält: >„Zweck des Vereins ist es, den Kulturlandschaftsraum mit seinen Charakteristika […] im Sinne einer bewahrenden Fortentwicklung zu schützen […] Der umfassende Schutz sensibler Landschaftsräume […] steht im Mittelpunkt.“ Quelle: Satzung Naturpark Reinhardswald e. V., § 2 Zweck des Vereins

Zum Gebiet des Naturparks gehört auch das geplante Areal „Spannhaken“ bei Mariendorf. Damit liegt die vorgesehene Freiflächen-Photovoltaikanlage mitten im geschützten Landschaftsraum, dessen Bewahrung satzungsgemäß zu den Kernaufgaben des Naturparks gehört.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich der industrielle Anlagenbau im Sinne großflächiger PV-Freiflächenanlagen mit diesem Schutzzweck vereinbaren lässt. Eine Nutzung, die das Landschaftsbild und den Charakter des Naturparks dauerhaft verändert, steht in einem offensichtlichen Spannungsverhältnis zu diesem Ziel.

Vorrang für Bahntrassen und versiegelte Flächen – auch lokal umsetzen

Die NI und wir fordern deshalb: Vorrang für Photovoltaik auf Dächern, Konversions- und Verkehrsflächen, Keine PV-Freiflächenanlagen in Landschafts-, Natur- und FFH-Schutzgebieten, Erhalt der Offenlandschaften als ökologische und kulturelle Lebensräume. (Vgl. https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/lebensraeume-und-arten-schuetzen-keine-freiflaechenphotovoltaik/)

Auch der Koalitionsvertrag für Hessen unterstreicht diese Linie deutlich: Auf Seite 131 wird der Flächenverbrauch thematisiert. Dort heißt es sinngemäß, dass Bahntrassen, bereits versiegelte Flächen und andere Infrastrukturräume Vorrang bei der Nutzung für erneuerbare Energien haben sollen, bevor unversiegelte Landschaftsflächen in Anspruch genommen werden. (Quelle: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode Hessen, S. 131 https://wissenschaft.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2024-01/koalitionsvertrag_fuer_die_21._legislaturperiode.pdf)

Im Zuge der Potenzialanalyse der Städtischen Werke wurde auch ein Gelände entlang der Bahntrasse bei Immenhausen geprüft. Dieses Gebiet – etwa 10 Hektar groß – wurde zunächst als grundsätzlich geeignet bewertet, unter anderem wegen der vorhandenen Infrastruktur und der Nähe zur Bahntrasse.

Trotz dieser positiven Voraussetzungen wurde die Fläche später nicht weiter verfolgt, weil sie laut Analyse über vergleichsweise bessere Bodenwerte verfügt. Aus unserer Sicht sollte jedoch der Natur- und Landschaftsschutz stärker gewichtet werden als rein agrarische Bodenkennzahlen. Gerade weil das Bahntrassen-Gebiet bereits durch Infrastruktur vorbelastet ist, wäre es deutlich umweltverträglicher als das rund 20 Hektar große Areal „Spannhaken“ im Naturpark bei Mariendorf, das ökologisch sensibel und landschaftlich prägend ist. Wir fordern daher, dass die Fläche an der Bahntrasse erneut geprüft und ernsthaft als Standortoption in Betracht gezogen wird – im Sinne einer verantwortungsvollen Energiewende, die den Schutz der Natur mitdenkt. Denn es kann nicht im Sinne der politischen Zielsetzung sein, wertvolle Naturflächen im Naturpark zu überbauen, während gleichzeitig bessere Alternativen entlang bestehender Infrastruktur ungenutzt bleiben. (Quelle: Potenzialanalyse Städtische Werke, Info-Veranstaltung 18.09.2025 https://www.immenhausen.de/news/1/1122744/nachrichten/info-veranstaltung-zu-geplanter-freiflächen-photovoltaikanlage-in-mariendorf-stößt-auf-großes-interesse.html)

Regionale Entscheidungen und Vorbilder

In mehreren Gemeinden haben Bürger und kommunale Entscheidungsträger bereits zugunsten des Landschaftsschutzes gehandelt. So wurde in einer rheinland-pfälzischen Gemeinde ein Projekt über rund 25 ha FF-PV-Fläche nach öffentlicher Diskussion abgelehnt – ein Weihnachtsgeschenk für die Natur. (Vgl. https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/weihnachtsgeschenk-fuer-die-natur-gemeinde-sagt-nein-zu-25-ha-freiflaechenphotovoltaik/)

Unser Fazit aus Mariendorf

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist dringend notwendig – sollte jedoch auf bereits genutzten Flächen wie Dächern, Parkplätzen sowie entlang von Autobahnen und Bahntrassen erfolgen. Im Sinne des Naturparks, des Arten- und Landschaftsschutzes fordern wir eine sorgfältige Abwägung zwischen Klimaschutz und Naturschutz. Nur durch echte Transparenz, konsequente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie spürbare Rücksichtnahme kann der Unmut gegenüber erneuerbaren Energien verringert werden – insbesondere dann, wenn öffentliche Träger eigene Flächen planen oder betreiben.

Kritische Einordnung durch NABU

Worum geht’s

Die Studie des Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) („Artenvielfalt in Solarparks“, 2024) untersucht an 31 Freiflächen-Photovoltaik­ anlagen in Deutschland das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten (u. a. Pflanzen, Insekten, Vögel, Fledermäuse) und kommt zu dem Schluss, dass Solarparks einen positiven Beitrag zur Biodiversität leisten könnten im Vergleich zu intensiv genutzter Agrarfläche.

Der NABU nimmt die Studie zwar als wertvolle Datensammlung wahr, sieht aber erhebliche methodische und inhaltliche Schwächen: Es fehlen Vorher-Nachher-Messungen und Kontrollflächen, d.h. es wird nicht systematisch geprüft, wie sich die Artenvielfalt vor dem Bau der Sonnen­ anlage gegenüber nachher bzw. gegenüber benachbarten Flächen ohne Solar­ anlage verändert hat. Die Anzahl der gezählten Arten wird präsentiert – aber nicht ausreichend bewertet, wie ökologisch wertvoll diese sind: Handelt es sich um heimische Spezialisten oder eher Allerweltsarten? Gibt es Nachweise zur Reproduktion? Pflege- und Managementstandards der Anlagen sind unklar bzw. nicht transparent dargestellt („Welche Maßnahmen wurden wo und wie lange durchgeführt?“). Der Kontext Flächenkonkurrenz (z. B. Verlust von Acker- bzw. Grünland durch Freiflächen­ anlagen) wird angeschnitten, aber nicht systematisch analysiert.

Fazit des Artikels

Die Studie liefert interessante Ansätze und zeigt das Potenzial, dass Solarparks unter bestimmten Bedingungen zur Biodiversität beitragen können. Aber: Aus Sicht des NABU reicht sie nicht aus, um pauschal Freiflächen-PV-Anlagen als bedeutende Biodiversitätsförderflächen zu bewerten – insbesondere solange Vergleichsdaten, Langzeit­ monitoring, Reproduktions­ nachweise, und ein ganzheitlicher Blick auf Flächennutzung fehlen. Die Schlussfolgerung lautet: Solarparks können sinnvoll sein, aber nur unter klar definierten Bedingungen (z. B. strukturreich, extensiv gepflegt, geeigneter Standort, Monitoring).

Anwendung auf das Gebiet Spannhaken

Diese Kritik lässt sich auch auf dem Gebiet Spannhaken anwenden, da dort viele hochwertige Elemente vorhanden sind: umfangreiche extensive Weideflächen, zahlreiche Bäume und Büsche, viele kleine Flurstücke und Stilllegungsflächen. In einem solchen Gebiet mit bereits hoher Struktur- , Offenland- und Kleinteilungsvielfalt besteht nicht automatisch ein klarer Nutzen durch Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage in Bezug auf Biodiversität. Wenn die Studie bzw. Anlageplanung keine Vorher-Nachher-Vergleiche, keine kontrollierten Referenzflächen und kein langfristiges Monitoring berücksichtigt, bleibt fraglich, ob die Anlage tatsächlich einen Mehrwert gegenüber dem bestehenden Zustand bringt. Ebenso wichtig: Welche Pflege- und Managementmaßnahmen kommen zum Einsatz? Wird der bestehende Lebensraum (Weideflächen, Bäume, Büsche, Umfang der Kleinteilung) beeinträchtigt oder eventuell sogar verschlechtert? Und letztlich: Wird durch die Umwandlung Fläche entzogen, z. B. von extensiver Weide oder strukturreichem Grünland, sodass ein Verlust an Biodiversität außerhalb der Anlage eintritt (Flächenkonkurrenz)? Freiflächen-Photovoltaik und Naturschutz – kein Widerspruch, aber klare Grenzen

Quelle: https://nabu-bergstrasse.de/artenvielfalt-im-solarpark-eine-kritische-einordnung-der-bne-studie/

So lieben wir unsere Natur am Spannhaken: